Um Rezepturen mit Cannabis, parenteralen Zubereitungen oder Substitutionsarzneimitteln abrechnen zu können, müssen Apotheken bereits seit Juli letzten Jahres einen sogenannte Hash-Code auf das Rezept aufdrucken. Ursprünglich sollte die Angabe des Hash-Codes zum 01.01.2022 auch bei allen anderen Rezepturen Pflicht werden, da es aber bereits im vergangenen Jahr zu technischen Problemen bei der Umsetzung kam, wurde eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2022 vereinbart.