GOÄ-Ziffern, Steigerungsfaktor und Honorarvereinbarung: So stellst Du ästhetische Botox-Behandlungen rechtssicher in Rechnung
Ästhetische Botox-Behandlungen sind privatärztliche Selbstzahlerleistungen und werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt rein kosmetische Faltenbehandlungen nicht. Für die GOÄ‑Abrechnung von Botox setzt Du in der Regel eine Beratung, gegebenenfalls eine symptombezogene Untersuchung und die Injektion an – ergänzt um Materialkosten und eine schriftliche Honorarvereinbarung. Der entscheidende Grundsatz: Egal ob 20 € oder 2000 € – jede Rechnung muss GOÄ-konform ausgestellt werden.

Auf dieser Seite findest Du die relevanten GOÄ-Ziffern für die Botox-Rechnung, Hinweise zum Steigerungsfaktor sowie praktische Tipps für eine korrekte, rechtssichere Abrechnung. Die konkrete Einordnung einzelner Ziffern und Faktoren ist immer im Einzelfall zu prüfen.
Die folgende Übersicht zeigt typische Positionen einer GOÄ‑Abrechnung für Botox. Die Beträge ergeben sich aus dem GOÄ-Einfachsatz multipliziert mit dem gewählten Steigerungsfaktor und ggf. einer Ergänzung um die Anzahl (z.B. bei der Injektion) – konkrete Euro-Werte hängen also vom Faktor und Deiner Honorarvereinbarung ab. Prüfe die Zuordnung stets patienten- und leistungsbezogen.
| GOÄ-Ziffer | Leistung | Hinweis zur Anwendung |
|---|---|---|
| GOÄ 1 | Beratung | Ärztliche Beratung, auch telefonisch – als Basis jeder Behandlung |
| GOÄ 5 | Untersuchung, symptombezogen | Symptombezogene Untersuchung, sofern medizinisch veranlasst |
| GOÄ 252 | Injektion | Injektion – zentrale Leistung der Botox-Applikation je Behandlungsareal |
| Analogziffer (§ 6 Abs. 2) | Ästhetische Leistung ohne eigene Ziffer | Für Leistungen, die die GOÄ nicht direkt abbildet, wird häufig eine gleichwertige Ziffer analog herangezogen (z.B. GOÄ 2442 / GOÄ 2583) – Einordnung im Einzelfall prüfen |
| Materialkosten | Verbrauchsmaterial / Präparat | Auslagen für das Präparat sind gesondert und transparent auszuweisen; die Mehrwertsteuer wird im Material separat ausgewiesen |
Wichtig: Die genannten Ziffern sind eine allgemeine Orientierung. Welche GOÄ-Ziffer konkret genutzt wird und wie Du die Rechnung gestaltest, zeigen wir Dir ausführlich und detailliert – sowohl im begleitenden Onlinekurs als auch im Kurs vor Ort.
Die GOÄ arbeitet mit einem Einfachsatz je Ziffer, der über einen Steigerungsfaktor multipliziert wird. Der Regelrahmen reicht üblicherweise bis zum 3,5-fachen Satz, wobei sich der konkrete Faktor nach Schwierigkeit, Aufwand und Zeitaufwand der Behandlung richtet.
Bei ästhetischen Selbstzahlerleistungen gilt eine Besonderheit: Der Faktor von 3,5 muss durch eine Honorarvereinbarung mit dem Patienten abgeschlossen werden. Eine Vorlage erhältst Du in unseren Kursunterlagen. So kannst Du den tatsächlichen Aufwand einer anspruchsvollen Botox-Behandlung angemessen vergüten.
Eine schriftliche Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ schafft Klarheit über die Höhe des Honorars, dokumentiert die Zustimmung des Patienten und ermöglicht die Abrechnung oberhalb der Regelspanne. Bitte beachte, dass Behandlungen mit Botulinumtoxin auch medizinisch indiziert sein können. In solchen Fällen kann eine vorherige Rücksprache zur Kostenübernahme bei der Krankenkasse erfolgen; einige Krankenkassen verlangen dazu vorab ein medizinisches Gutachten.
Eine rechtssichere Botox-Rechnung nach GOÄ enthält alle Pflichtangaben und weist Leistungen sowie Auslagen nachvollziehbar aus:
Rein ästhetische Behandlungen ohne medizinische Indikation sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig; die Mehrwertsteuer ist gesondert auf der Rechnung auszuweisen. Medizinisch indizierte Anwendungen von Botulinumtoxin – etwa bei Hyperhidrose, Migräne oder in der Narbentherapie – können hingegen umsatzsteuerfrei sein. Die steuerliche Einordnung ist im Einzelfall zu prüfen; im Zweifel hilft eine steuerberatende Abstimmung.
Das Prinzip bleibt unverändert: Ob ein kleiner Betrag oder eine umfangreiche Behandlung – jede ärztliche Rechnung ist gemäß GOÄ auszustellen. Auch die Abrechnung von Hyaluronsäure folgt derselben Systematik aus Beratung, Injektion, Material und Honorarvereinbarung.
Schließe die schriftliche Honorarvereinbarung immer vor Behandlungsbeginn ab und lass sie vom Patienten gegenzeichnen.
Weise Präparat- und Verbrauchsmaterialkosten gesondert aus – das schafft Vertrauen und ist prüfsicher.
Halte fest, ob eine ästhetische oder medizinische Indikation vorliegt – das entscheidet über die Umsatzsteuer.
Dokumentiere Aufwand und Schwierigkeit, um einen erhöhten Steigerungsfaktor nachvollziehbar zu begründen.
Ein guter Botox Kurs für Ärzte vermittelt neben der Technik auch Abrechnung und Praxisorganisation.
Die konkrete Zuordnung von Ziffern, Faktor und Steuer ist im Einzelfall abrechnungs- und steuerrechtlich zu klären.
Ästhetische Botox-Behandlungen sind privatärztliche Leistungen und werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Egal ob 20 € oder 2000 € – jede Rechnung muss GOÄ-konform ausgestellt werden. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt rein ästhetische Botox-Behandlungen nicht.
Typischerweise werden die Beratung (GOÄ 1), eine symptombezogene Untersuchung (GOÄ 5) und die Injektion (GOÄ 252) angesetzt. Für ästhetische Leistungen, die die GOÄ nicht ausdrücklich abbildet, wird häufig über analoge Ziffern (§ 6 Abs. 2 GOÄ) oder eine schriftliche Honorarvereinbarung abgerechnet. Welche Ziffern im Einzelfall passen, ist immer patienten- und leistungsbezogen zu prüfen.
Grundsätzlich sieht die GOÄ einen Regelrahmen bis zum 3,5-fachen Satz vor. Bei ästhetischen Selbstzahlerleistungen entfällt der Höchstsatz von 3,5 jedoch, wenn vorab eine schriftliche Honorarvereinbarung getroffen wurde. Der konkrete Faktor richtet sich nach Aufwand, Schwierigkeit und Zeitaufwand der Behandlung.
Ja. Für ästhetische Leistungen sollte vor der Behandlung eine schriftliche Honorarvereinbarung (§ 2 GOÄ) mit dem Patienten geschlossen werden. Sie schafft Transparenz, sichert Deine Vergütung ab und ermöglicht die Abrechnung oberhalb der Regelspanne.
Rein ästhetische Behandlungen ohne medizinische Indikation sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig und die Mehrwertsteuer ist auf der Rechnung gesondert auszuweisen. Medizinisch indizierte Behandlungen – etwa Hyperhidrose, Migräne oder Narbentherapie – können umsatzsteuerfrei sein. Die Einordnung ist im Einzelfall steuerlich zu prüfen.
Ja, Filler-Behandlungen mit Hyaluronsäure werden ebenfalls privatärztlich nach GOÄ abgerechnet – meist über Beratung, Injektion und Materialkosten, ergänzt durch eine Honorarvereinbarung. Auch hier gilt: Rechnung immer GOÄ-konform, Material transparent, Steuer korrekt ausgewiesen.
In unseren ärztlich geführten Kursen lernst Du Technik, Indikationen und die korrekte GOÄ‑Abrechnung. Kleine Gruppen, Übung an Patienten unter ärztlicher Anleitung, Zertifikat inklusive.
Du hast eine Frage zu unseren Kursen oder brauchst eine Empfehlung? Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.
Du siehst gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicke auf die Schaltfläche unten. Bitte beachte, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenDu siehst gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicke auf die Schaltfläche unten. Bitte beachte, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenDu musst den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachte, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenDu siehst gerade einen Platzhalterinhalt von TrustIndex. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicke auf die Schaltfläche unten. Bitte beachte, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen