Die Behandlungen von Patienten mit Botulinumtoxin unterliegen den rechtlichen Vorgaben der Ärztekammern.
Botulinumtoxin vom Serotyp A fällt unter das Arzneimittel Schutzgesetz und kann somit nur durch einen approbierten Arzt unabhängig der Fachrichtung und des Ausbildungsstandes verschrieben werden.
Somit erfüllen auch Assistenzärzte, Fachärzte und Oberärzte die notwendigen Voraussetzungen, um die Therapie durchzuführen.
Die fundierte Kenntnis über mögliche Komplikationen und Risiken gewährleistet eine erfolgreiche Behandlung mit Botulinumtoxin.
Das Aufklärungsgespräch sollte sowohl zum Patientenverständnis als auch zur rechtlichen Absicherung die Benennung der Komplikationen beinhalten. Unsere ästhetisch medizinische Akademie stellt Dir hierfür eine geprüfte Patientenaufklärung bereit.