Behandlungen mit Botulinumtoxin (Botox) zählen zu den beliebtesten Anwendungen in der ästhetischen Medizin. Doch wer darf in der Schweiz Botox spritzen? Das ist klar geregelt. In der Schweiz dürfen nach Angaben der Ärztekammer nur Fachärzte, die über die notwendige Erfahrung und Ausbildung in der Applikation von Botulinumtoxin verfügen, die nervenlähmende Substanz spritzen. Es wird eine kantonale Bewilligung benötigt, um Botox im Rahmen der Berufsausübung injizieren zu dürfen.
Achtung: Alle diese Angaben beziehen sich auf das Bundesrecht. Die Bewilligung die Behandlungen durchzuführen, wird allerdings durch die zuständige Kantone ausgestellt.
Behandlungen mit Botulinumtoxin dürfen in der Schweiz ausschließlich von approbierten Fachärzten durchgeführt werden.
Um die Injektionen im Rahmen der Berufsausübung anbieten zu dürfen, ist eine kantonale Bewilligung notwendig. Um diese zu erhalten, ist eine Ausbildung in der Applikation von Botulinumtoxin sowie ausreichende Erfahrung notwendig.
Doch nicht nur für die Zulassung, sondern auch, um eine hochqualitative Behandlung und die Patientensicherheit zu gewährleisten, sind Fachkenntnisse und praktische Erfahrung in diesem Bereich essenziell. Diese können zum Beispiel durch die Teilnahme an Workshops oder mit Hilfe von Onlinekursen erworben werden.
Produkte zur Injektion, die länger als 30 Tage im Körper verbleiben, wie z.B. Hyaluronsäure, dürfen nur von Ärzten oder entsprechend ausgebildeten Fachpersonen unter der Kontrolle und Verantwortung eines Arztes angewendet werden.
Die Fachpersonen müssen diplomierte Pflegefachleute mit spezieller Weiterbildung oder Personen mit gleichwertiger Ausbildung und Weiterbildung sein.
Zu den beliebtesten Behandlungen zählen zum Beispiel die Lippenaugmentation, Wangen, Konturierung von Kinn und Jawline oder die Mesotherapie.
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Lohnt es sich wirklich, ästhetische Behandlungen anzubieten? Die Antwort ist eindeutig: Ja! Immer mehr Menschen sind bereit, für eine kosmetische Behandlung Geld auszugeben, um ihr Aussehen zu verbessern.
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