Botulinumtoxin gegen Hyperhidrose
Bei einer Hyperhidrose handelt es sich um eine unphysiologische erhöhte Schweißproduktion, die generalisiert oder lokal auftreten kann…
Wer in Deutschland eine Praxis eröffnen möchte, muss viele Schritte durchlaufen und zahlreiche Entscheidungen treffen. Wie genau die Gründung einer Praxis abläuft, kann im Blogbeitrag „Wie eröffnet man eine eigene Praxis?“ nachgelesen werden. Doch bevor es überhaupt so weit kommt, stellt sich die Frage: Wer darf überhaupt eine Praxis eröffnen?
Grundsätzlich kann man sagen: Ja, jedem Arzt ist es möglich eine eigene Praxis zu eröffnen. Doch dazu müssen einige Bedingungen erfüllt sein.
Nach dem Abschluss des Studiums begeben sich junge Ärzte in die Weiterbildung, während welcher sie sich auf eine bestimmte Fachrichtung spezialisieren. Diese Weiterbildung dauert je nach Spezialisierung etwa vier bis sechs Jahre an. Dann ist die Ausbildung zum Facharzt abgeschlossen.
Es ist theoretisch jedem Arzt möglich eine eigene Praxis zu eröffnen, egal ob beispielsweise in der Urologie, Dermatologie, Orthopädie oder Gynäkologie. Eine abgeschlossene Ausbildung zum Facharzt ist hier nicht zwingend notwendig. Auch das Alter des Arztes spielt keine Rolle. Allerdings unterscheidet sich hier, ob es eine Privatpraxis oder eine Praxis mit Kassensitz ist. Eine Privatpraxis kann unmittelbar nach Anmeldung und Rücksprache mit der Ärztekammer erfolgen. Eine Praxis mit Kassensitz wird offiziell erworben. Bei ästhetischen Behandlungen kann sowohl eine Privatpraxis als auch eine Praxis mit Kassensitz verwendet werden. Bei einer Privatpraxis kann nur ein privatversicherter Patient bzw. Selbstzahler abgerechnet werden. Kassenpatienten können in einer Privatpraxis die Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht pauschal übernommen bekommen.
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Möchte man eine eigene Praxis eröffnen, steht man zunächst vor der Entscheidung, ob man eine bereits bestehende Praxis übernehmen möchte oder eine Praxis neu gründen möchte. Der erste Weg ist der leichtere. Mehr zur Praxiseröffnung kann hier nachgelesen werden.
Um eine neue Praxis mit Kassensitz eröffnen zu können, müssen für Ärzte bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Eine neue Praxis kann nicht überall eröffnet werden, sondern in nicht zulassungsbeschränkten Gebieten. Einfacher gesagt heißt das, dass eine neue Praxis nur in Regionen eröffnet werden kann, in denen eine medizinische Unterversorgung vorliegt. Dieses „Problem“ haben in der Regel nur Allgemeinmediziner, für Fachärzte gibt es kaum Einschränkungen, wo sie ihre Praxis eröffnen können.
Wer nun wo eine eigene Praxis eröffnen darf, darüber entscheiden die Kassenärztlichen Vereinigungen.
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In den meisten Praxen werden sowohl gesetzlich versicherte Patienten, als auch Privatpatienten und Selbstzahler behandelt. Das ist jedoch nicht ohne weiteres möglich. Zwar kann jeder Arzt eine Praxis eröffnen, doch nicht jeder Arzt darf gesetzlich versicherte Patienten behandeln.
Dazu benötigt es eine Zulassung als Vertragsarzt. Diese Zulassung muss ebenfalls bei der Kassenärztlichen Vereinigung beantragt werden. In der Regel handelt es sich jedoch hier nur um eine Formalität: Ein schriftlicher Antrag wird eingereicht und in fast allen Fällen wird dieser kurz darauf bewilligt.
Verfasst von MEDILOGIN
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