Botulinumtoxin vom Serotyp A fällt unter das Arzneimittelschutzgesetz und kann somit nur durch einen approbierten Arzt unabhängig der Fachrichtung und des Ausbildungsstandes verschrieben werden. Somit erfüllen auch Assistenzärzte, Fachärzte und Oberärzte die notwendigen Voraussetzungen, um die Therapie durchzuführen.
Ab dem Zeitpunkt Deiner Approbation nach dem Humanmedizinstudium darfst Du also rechtlich die Behandlung mit Botulinumtoxin in Deutschland durchführen.
Die fundierte Kenntnis über mögliche Komplikationen und Risiken gewährleistet eine erfolgreiche Behandlung mit Botulinumtoxin.
Das Aufklärungsgespräch sollte sowohl zum Patientenverständnis als auch zur rechtlichen Absicherung die Benennung der Komplikationen beinhalten.
In unseren Online-Fortbildungen und Workshops vor Ort erlernst Du die Behandlung und Durchführung von Botulinumtoxin-Behandlungen. Im Anschluss erhältst Du ein Zertifikat.