Botox Behandlungen richtig abrechnen
Botox® boomt! Immer mehr Menschen lassen mit Hilfe von Botulinumtoxin und Derma-Fillern ästhetische Behandlungen durchführen. Zur richtigen Abrechnung…
Botulinumtoxin ist besser bekannt unter dem Handelsnamen Botox®. Der Wirkstoff wird in verschiedenen medizinischen Bereichen eingesetzt, unter anderem in der ästhetischen Medizin. Hier wird Botox meist zur Behandlung mimischer Falten verwendet. Doch nicht nur in der ästhetischen Medizin kommt es zum Einsatz von Botulinumtoxin. Die muskellähmende Wirkung von Botox kann beispielsweise auch zur Behandlung von Migräne oder übermäßigem Schwitzen genutzt werden.
Die Preise einer Behandlung mit Botulinumtoxin sind individuell. Die Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten des Medikamentes, der entsprechenden Dosierung für den jeweiligen Patienten und dem Honorar des behandelnden Arztes.
Der Preis einer Behandlung muss unter Anwendung der Gebührenordnung für Ärzte festgesetzt werden.
Betrachten wir die verschiedenen Anwendungen von Botox®: Injektionen verschiedener Zonen im Gesicht werden als „Botox Tall“ bezeichnet. Je nach Dosierung können in einer Behandlung etwa eine bis drei Zonen unterspritzt werden.
Nach GOÄ starten die Behandlungskosten für eine Zone hier bei etwa 230€. Je nach den Bedürfnissen des Patienten können die Kosten jedoch variieren.
Hier kannst Du mehr über die richtige Abrechnung von Botulinumtoxin nach GOÄ erfahren: So werden Botox Behandlungen richtig abgerechnet.
Man kann auch verschiedene Zonen in einer Behandlung kombinieren. Behandelt man zum Beispiel Stirn und Zornesfalte gemeinsam, spricht man von einer „Botox Grande“ Behandlung. Die Kosten starten hier ab etwa 340€.
Behandelt ein Arzt zum Beispiel eine Hyperhidrose bei einem Patienten, sind die Kosten deutlich höher. Hier können Arzt und Patient mit Kosten ab ca. 600€ rechnen.
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Die Kosten für eine Behandlung können variieren, da jede Behandlung individuell auf den Patienten und seine Bedürfnisse abgestimmt werden muss. Der Preis, der am Ende auf der Rechnung steht, ist hier von folgenden Faktoren abhängig:
Wenn Ärzte ihren Patienten eine Rechnung für die Behandlung stellen, muss dies unbedingt unter Anwendung der Gebührenordnung für Ärzte getan werden. Dort ist die Mehrwertsteuer von 19% noch nicht mitinbegriffen. Da es sich um eine rein kosmetische Behandlung handelt, wird die Mehrwertsteuer zusätzlich berechnet. Diese Preise beinhalten außerdem die ärztliche Beratung, die mimische Untersuchung der Patienten, sowie eine Nachuntersuchung nach 14 Tagen. Hinzu kommen die Materialkosten für das Medikament und alles weitere, was Du zur Behandlung Deiner Patienten benötigst.
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Verfasst von MEDILOGIN
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