Die Faltenunterspritzung und die Volumenbehandlung mit Hyaluronsäure sind erlaubnispflichtige Ausübungen der Heilkunde und der ästhetischen Medizin. Da Unterspritzungen zu Komplikationen führen können, ist rechtlich genau geregelt, wer diese durchführen darf.
Die Behandlung mit Hyaluronsäure-Fillern zählen zu den minimalinvasiven Eingriffen und dürfen somit von Heilpraktikern praktiziert werden. Hyaluronsäure ist in Deutschland nicht verschreibungspflichtig und darf von jedem erworben werden. Nach dem erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung sind Heilpraktiker laut §1 des Heilpraktiker-Gesetzes zu Unterspritzungen berechtigt und können spezifische Fortbildungen (so wie auch unsere Fortbildungsmöglichkeiten) nutzen für das Erlernen der Behandlung.