
Kostenübernahme Botoxbehandlung
Die Behandlungen mit dem Nervengift Botulinumtoxin können unter Umständen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Dazu zählen…
Die Behandlungen mit dem Nervengift Botulinumtoxin können unter Umständen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Dazu zählen in der Regel jedoch keine ästhetischen Indikationen wie die Faltenunterspritzung. Handelt es sich dagegen um medizinische Indikationen kann die Kostenübernahme der Botoxbehandlung in vielen Fällen über die gesetzliche Krankenkasse erfolgen.
Bei Botulinumtoxin A handelt es sich um ein Neurotoxin, das von anaeroben Bakterien der Gattung Clostridium botulinum in sieben verschiedenen Serotypen von A bis G produziert wird. Hier kommt besonders der Subtyp A bei zahlreichen therapeutischen Zwecken zum Einsatz.
Die Wirkung dieses Toxins erfolgt über die Hemmung der Erregungsübertragung von Nervenzellen auf andere Zellen, besonders auf Muskelzellen. Durch die Zerstörung von Proteinkomplexen wird die Freisetzung des Neurotransmitters Acetylcholin blockiert. Hierdurch wird die Kontraktion des Muskels schwächer oder fällt ganz aus, was eine Lähmung des Muskels zur Folge hat. Die Wirkdauer des Präparats beträgt in der Regel ca. 12 Wochen.
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Zu den Indikationen, die in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, zählen die Folgenden.
Wenn das Präparat für einen Zweck verwendet wird, der nicht in den Fachinformationen des Präparats aufgeführt ist, sollte vor der Behandlung unbedingt Rücksprache mit der Krankenkasse gehalten werden, da die Kostenerstattung oft individuell geprüft wird.
Übrigens – Wie Botox-Behandlungen richtig abgerechnet werden, kann hier nachgelesen werden: Botox Behandlungen richtig abrechen.
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