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Kostenübernahme Botoxbehandlung

Die Behandlungen mit dem Nervengift Botulinumtoxin können unter Umständen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Dazu zählen in der Regel jedoch keine ästhetischen Indikationen wie die Faltenunterspritzung. Handelt es sich dagegen um medizinische Indikationen kann die Kostenübernahme der Botoxbehandlung in vielen Fällen über die gesetzliche Krankenkasse erfolgen.

Wirkmechanismus

Bei Botulinumtoxin A handelt es sich um ein Neurotoxin, das von anaeroben Bakterien der Gattung Clostridium botulinum in sieben verschiedenen Serotypen von A bis G produziert wird. Hier kommt besonders der Subtyp A bei zahlreichen therapeutischen Zwecken zum Einsatz. 

Die Wirkung dieses Toxins erfolgt über die Hemmung der Erregungsübertragung von Nervenzellen auf andere Zellen, besonders auf Muskelzellen. Durch die Zerstörung von Proteinkomplexen wird die Freisetzung des Neurotransmitters Acetylcholin blockiert. Hierdurch wird die Kontraktion des Muskels schwächer oder fällt ganz aus, was eine Lähmung des Muskels zur Folge hat. Die Wirkdauer des Präparats beträgt in der Regel ca. 12 Wochen.

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Kostenübernahme Botoxbehandlung: Indikationen

Zu den Indikationen, die in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, zählen die Folgenden.

Neurologische Erkrankungen:

  • Fokale Spastizität der Arme und Beine (nach Schlaganfall)
  • Blepharospasmus (Lidkrampf)
  • Spasmus hemifacialis (einseitige Verkrampfung der Gesichtsmuskulatur)
  • Zervikale Dystonie (Schiefhals)
  • Spitzfuß bei infantiler Zerebralparese
  • Spannungskopfschmerzen & chronische Migräne (mehr als 15 Tage pro Monat)

Blasenfunktionsstörungen:

  • Überaktive Blase
  • Harninkontinenz bei erfolgloser Behandlung mit Anticholinergika
  • Detrusor-Sphinkter-Dyssynergie

Hautverbundene Erkrankungen:

  • Starke primäre Hyperhidrose axillaris

Gastrointestinale Erkrankungen:

  • Achalasie & Ösophagusspasmus
  • Morbus Hirschsprung
  • Analfissuren

Augenleiden:

  • Strabismus

Fazit: Kostenübernahme Botoxbehandlung durch Krankenkassen

Wenn das Präparat für einen Zweck verwendet wird, der nicht in den Fachinformationen des Präparats aufgeführt ist, sollte vor der Behandlung unbedingt Rücksprache mit der Krankenkasse gehalten werden, da die Kostenerstattung oft individuell geprüft wird.

Übrigens – Wie Botox-Behandlungen richtig abgerechnet werden, kann hier nachgelesen werden: Botox Behandlungen richtig abrechen.

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Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis

  1. J. Schantz, E. A. Johnson: Properties and use of botulinum toxin and other microbial neurotoxins in medicine. In: Microbiol Rev.1992;56, S. 80–99.
  2. Deutsche Gesellschaft für Neurologie: Migräne: Bakteriengift hilft chronisch Kranken.Deutsche Gesellschaft für Neurologie, Pressemitteilung September 2009
  3. Kassenärztliche Bundesvereinigung Neue Leistung ab 2018: Botoxbehandlung bei Blasenfunktionsstörung.
  4. Cornelia Neth: Was ist bei der Abgabe von Botox zu beachten? newsletter.deutsche-apotheker-zeitung 2021
  5. Botulinumtoxin-Therapie Universität Würzburg Prof. med. Dr. Jens Volkmann

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