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Wie eröffnet man eine eigene Praxis?

Medizinstudium, Approbation, Facharzt – und dann ab in die eigene Praxis? Für viele Ärzte oder diejenigen, die es einmal werden möchten, ist eine eigene Praxiseröffnung ein kleiner oder auch großer Traum. Doch wer eine Praxis eröffnen möchte, muss einige Schritte durchlaufen und vor allem viele Entscheidungen treffen. In diesem Artikel sind die wichtigsten Schritte zur Eröffnung der eigenen Praxis zusammengefasst.

Schritt 1: Neugründung, Übernahme oder Einstieg in eine bestehende Praxis?

Mit der Approbation erhalten Ärzte die Erlaubnis zur Ausübung des Arztberufes. Frisch im Beruf werden die Ärzte nun erst einmal vor einige Entscheidungen gestellt. Zunächst einmal: Wo will ich arbeiten? Praxis oder Klinik?

Entscheidet man sich für die Arbeit in einer Praxis, geht es gleich weiter mit den Entscheidungen: Neugründung einer eigenen Praxis, Übernahme einer Praxis oder doch lieber der Einstieg in eine Gemeinschaftspraxis?

Der größte Aufwand und die höchsten Kosten erwarten einen Arzt natürlich, wenn er eine komplett neue Praxis eröffnen möchte, ganz unabhängig von der Fachrichtung, die er ausübt. Zunächst muss ein Standort gefunden werden, hohe Anschaffungskosten für Untersuchungswerkzeug und Ersteinrichtung, weder Personal noch ein Patientenstamm sind vorhanden. Allerdings hat man so natürlich eine 100%ige Gestaltungsfreiheit in seiner Praxis und muss sich keinen Vorgaben seiner Kollegen hingeben.

Die Übernahme einer bereits bestehenden Praxis erscheint da die einfachere Lösung. Die Einrichtung der Praxis kann übernommen werden und im Idealfall auch der Patientenstamm und das Personal, natürlich nur wenn man das so möchte. Allerdings ist somit auch die Gestaltungsfreiheit der Praxis etwas eingeschränkt.

Wer als Arzt in eine Gemeinschaftspraxis einsteigt, hat keine oder nur sehr geringe Anschaffungskosten. Personal, ein Patientenstamm und alle nötigen Geräte sind vorhanden. Die eigene Gestaltung oder konkrete Wünsche einzubringen, könnte hier allerdings schwierig sein.

Schritt 2: Privat- oder Vertragsarzt?

In einer eigenen Praxis können niedergelassene Ärzte frei entscheiden, ob sie gesetzlich versicherte Patienten, privat versicherte Patienten oder beide Gruppen behandeln möchten.

Die Abrechnung von Privatpatienten nach GOÄ ist für einen Arzt durchaus lohnenswert. Wie hier die Abrechnung von ästhetischen Behandlungen abläuft, kann hier nachgelesen werden.

Allerdings gilt es abzuwägen, ob das Potential an Privatpatienten groß genug ist, um eine rein private Praxis zu eröffnen. Das kann unter anderem vom Standort, Umfeld und evtl. gegebenen Patientenstamm der Praxis abhängen.

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Schritt 3: Die Praxiseröffnung

Hier geht es an alles Wirtschaftliche und Rechtliche. Besonders wichtig: Die Kosten. Laut einer Existenzgründungsanalyse der apoBank müssen Ärzte, die eine Einzelpraxis gründen wollen, mit Kosten zwischen etwa 100.000€ und 135.000€ rechnen.

Die laufenden Kosten einer Arztpraxis belaufen sich auf etwa 50% der Einnahmen, wobei der größte Kostenfaktor die Personalkosten sind, dicht gefolgt von Mietkosten.

Eine ausführlichere Auflistung aller Kosten einer Praxiseröffnung ist in unserem Artikel „Wie teuer ist es eine Praxis zu eröffnen?

Im nächsten Schritt hat man verschiedene Rechtsformen zur Auswahl: Die ärztliche Tätigkeit kann zum Beispiel als Freiberufler ausgeübt werden. Das Unternehmen muss lediglich beim Finanzamt gemeldet werden, keine weiteren Anmeldungen sind nötig. Der Nachteil: Als Freiberufler haftet man mit seinem Privatvermögen.

Wenn sich mehrere Ärzte zu einer Praxiseröffnung zusammenschließen, dann handelt es sich um eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Hier ist es wichtig diesen Zusammenschluss vertraglich festzuhalten, um bei Unstimmigkeiten abgesichert zu sein.

Möchten mindestens zwei Ärzte gemeinsam eine Praxis eröffnen, kann dies auch in Form einer Partnerschaftsgesellschaft getan werden. Dies muss in einem Partnerschaftsregister eingetragen werden.

Für eine Einzelpraxis eher ungeeignet, aber für Versorgungszentren oder große Gemeinschaftspraxen durchaus sinnvoll, ist die Rechtsform der GmbH.

Schritt 4: Die Anmeldungen

Um als Vertragsarzt arbeiten zu können, muss man im Arztregistern eingetragen sein. Zuständig dafür ist die Kassenärztliche Vereinigung.

Damit es mit der eigenen Praxis losgehen kann, sind Anmeldungen bei der Ärztekammer, beim Gesundheitsamt und beim Versorgungswerk nötig. Je nachdem welche Geräte in der Praxis verwendet werden, ist auch eine Meldung beim TÜV notwendig, damit alle Geräte entsprechend geprüft werden können. Und nicht zu vergessen: Die Meldung an das Finanzamt.

Abschließend müssen alle Mitarbeiter der Praxis bei der gesetzlichen Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft angemeldet werden.

Schritt 5: Durchstarten!

Für einen Top-Start ist eine gute Organisation da A und O. Bei einer Praxiseröffnung geht es nicht nur um das Behandeln von Patienten. Buchhaltung, Terminplanung oder Abrechnungen gehören auch zum Alltag dazu. Hier gibt es online einige Tools zu finden, die diese Aufgaben im Alltag erleichtern können.

Und zu guter Letzt: Marketing! Eine gute Websitegestaltung und SEO-Optimierung sind wichtig, um im Internet sichtbar zu sein. So können Patienten auf die Praxis aufmerksam werden. Ein sicherer Onlineauftritt ist daher essenziell.

Auch etwas Werbung vor der Eröffnung kann helfen. Hier sollte man nur darauf achten, dass aggressive Onlinewerbung oder Flyer in jedem Briefkasten vielleicht nicht das richtige Marketing für eine Praxiseröffnung sind.

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Fazit:

Die Eröffnung einer eigenen Praxis ist mit viel Aufwand und hohen Kosten verbunden, doch das sollte kein Grund sein den Schritt nicht zu tätigen. Ein eigener Patientenstamm, ein tolles Team und eigene Räumlichkeiten sind die Mühe sicher wert. Doch am Ende ist es egal, ob es die eigene Praxis oder doch die Klinik ist: An oberste Stelle stehen immer glückliche und vor allem gesunde Patienten!

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Verfasst von MEDILOGIN